Darghand
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Das kann man auch als Indiz dafür nehmen, dass die Anklage wenig erfolgversprechend war - das Material, das sich Edathy über diesen dubiosen kanadischen Versand besorgt hatte, gehörte wohl zu einer rechtlich diffusen Grauzone. Strafbar wurde Handel und Besitz solcher Bilder erst durch die jüngst erfolgte Strafrechtsreform. Im strengen Sinne hat Edathy nicht unrechtmäßig gehandelt, zumal er zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen konnte, durch Erwerb und Besitz nichts Unrechtmäßiges zu tun. Die Aussage der ermittelnden Behörde lautete ja damals auch, wenn ich mich recht erinnere, dass der Erwerb dieser Bilder allein den Anfangsbedacht und weitere Ermittlungen begründeten (was juristisch gesehen auch schon schwierig ist). Wenn ihm mehr nicht nachzuwesien ist, handelt es sich um Besitz von kinderpornographischem Material in einem minder schweren Fall - auch, weil nicht von einem fehlenden Unrechtsbewusstsein ausgegangen werden kann. Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße scheint mir in Ordnung zu sein und Edathy als Mensch mit psychischen Problemen findet hoffentlich angemessene Betreuung und Behandlung.