Als Abandonware bezeichnet man Spiele, aber auch andere Programme, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erstens muß das Spiel ein gewisses Alter haben; im Schnitt wird die Grenze bei 5 Jahren gezogen. Zweitens darf das Spiel nicht mehr käuflich zu erwerben sein. Das heißt nicht etwa nur, daß es der Händler an der nächsten Ecke nicht mehr führt, sondern daß es nirgendwo, ggf. auch im Ausland oder direkt über den Hersteller oder den Publisher, mehr vertrieben wird. Gebrachtwarenhändler oder Versteigerungen wie z.B. bei EBay zählen allerdings nicht als Vertreiber
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommt man zu dem (berechtigten) Schluß, daß der Hersteller/Vertreiber mit diesem Artikel keinen finanziellen Gewinn mehr einfahren kann und dies auch nicht beabsichtigt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie man den Interessen derjenigen gerecht wird, welche dieses Programm gern spielen würden, aber in Ermanglung einer Möglichkeit des ordnungsgemäßen Erwerbs, hierzu keine Möglichkeit mehr haben. Diese Lücke versucht man zu füllen, indem man diese Programme kostenlos zum Download anbietet. Diese Praxis mag wirtschaftlich unschädlich sein, verstößt aber ohne Einwilligung des Rechtsinhabers gegen das Urheberrecht. Insofern ist Abandonware illegal, wenn auch der Unwertsgehalt hier deutlich geringer ist, als beim Verbreiten von Raubkopien.