Kadras Sonntagsmärchen

Jelindreal

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Kadra schrieb:

Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte noch unbeschulte minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.

Der Mutter besagter R. wurde seitens deren Mutter ein Schreiben zugestellt, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genußmitteln zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter schulisch über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf reisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtens dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des diesbezüglichen Blumenpflückverbots einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmaßung Einsichtnahme in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten im Baumbestand angemieteten Großmutter eilends war.

Da wolfseits Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, faßte er den Beschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingen der bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte.

Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Identität mit der Großmutter vor, stellte derselben nach und durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz erneut unter Beweis. Der sich auf dem Dienstgang befindliche Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Tiermauls fest. Er reichte bei seiner Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieses wurde nach Empfangnahme des Geschosses ablebig. Die gespreizte Beinhaltung des Getöteten weckte in dem Schußgeber die Vermutung, wonach der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diebezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beider Personen ein gesteigertes, amtlich zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch großen Unfug, öffentliches Ärgernis, erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtmachung zur Folge hatte.

Der Vorfall wurde von den Kulturschaffenden Gebrüder Grimm zu Protokoll genommen und schwerbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.

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Ehrenwerte Grüsse

Kadra
 
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Jelindreal

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Braveheart schrieb:

Seid gegrüßt, Ihr wackeren Krieger !


Wie konnte der Richter die Tötungserlaubnis erteilen, ohne die neuen Tierschutzgesetze zu beachten ? Der Wolf steht ja schon länger unter Naturschutz... und unter Rot-Grün lebt man als Jäger doch gefährlicher, ...
Außerdem - wie kann dem Wolf eine Tötungsabsicht unterstellt werden ? R. und die Oma waren doch relativ unverdaut... Ich würde da eher auf versuchten Menschenraub plädieren... Ach ja... ich vertrete hiermit die Interessen der Hinterbliebenen des Wolfes ! Gleich nach Publikmache dieser Ungeheuerlichkeit durch unsere holde Druidin habe ich mich mit der Verwandschaft des Opfers in Verbindung gesetzt...

Kadra, ... hast Du zufällig die Adresse dieser Brüder *blätter* Krim oder Grimme ? Ich habe da noch einige Fragen... die noch lebenden Augenzeugen wirken nicht glaubwürdig in meinen Augen...


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Jelindreal

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Jelindreal schrieb:

Sanyasala, feyiama!

Braveheart, den Wolf zu töten war pure Notwehr! Hiermit übernehme ich die Verteidugung des Schützen und plädier offiziel auf Notwehr und das aufschneiden des Leichnahms war erforderlich da die Insassen des Leichnams noch lebten. Wer ist den hier der Richter? Ausserdem möchte ich die Beweismittel A und B einführen, einmal den Korb womit das Essen transportiert wurde und dann noch das Bett wo sich der Erschossene unberechtigter weise reingelegt hat. Als Zeugen möchte ich zuerst die Großmutter aufrufen.

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Wenn du deinen Feind kennenlernen willst, dann schau Dir an, wo Du hintrittst, wenn du ihn überrennst.
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[Diese Nachricht wurde von Jelindreal am 08-04-2000 editiert.]
 

Jelindreal

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Kadra schrieb:

Die Argumentation des Staatsanwaltes nach Erhalt des Einspruchs seitens der Verwandtschaft des Opfers:

Es war einmal eine Minderjährige. Der Überlieferung nach im vorpubertären Alter. Die Eltern des Mädchens hatten ihr in Ausübung des ihnen gesetzlich eingräumten Namenbestimmungsrechts (§1627 Abs.1, 2 BGB) den Rufnamen Rotkäppchen gegeben, unbeanstandet vom Standesamt, das gemäß §§ 16, 17 des Personenstandsgesetzes nach gebundenem Ermessen hätte widersprechen können.

Rotkäppchen wurde von der Mutter beauftragt (§ 622 BGB), Kuchen und Wein zu der im Walde wohnenden kranken Großmutter zu bringen, ohne daß übermittelt ist, ob es sich dabei um die Großmutter väterlicher- oder mütterlicherseits handelte. Im Rahmen der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) erfolgte eine der nach herrschender Meinung ausreichende Belehrung vor den möglichen Gefahren des Weges. In ständiger Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, daß selbst bei einem 6jährigen Kind, soweit keine schädlichen Neigungen festgestellt werden, es ausreicht, vor denallgemein üblichen Gefahren einer Weggefährdung zu warnen, um alsdann das Kind unbewacht zu lassen; eine ständige Begleitung durch eine Aufsichtsperson wird nicht gefordert, ein ständiges Eingesperrtsein
des Kindes in diesem Alter ist weder geboten noch aus erzieherischen Gründen erwünscht (VersR 1972, Seite 54)!

Entgegen dieser für ausreichend anzusehenden Belehrung ließ sich das Kind von einem der menschlichen Sprache mächtigen Wolf in ein Gespräch verwickeln und gab bei dieser Gelegenheit Informationen preis, die der Wolf arglistig zu seinem Vorteil ausnutzte. Die insoweit erfolgte Einlassung des Kindes hinsichtlich des Gesprächs mit dem Tier ist nicht zu widerlegen, zumal bekanntermaßen auch Loriot im Fernsehen einen sprechenden Hund vorführen konnte.

Die weiteren Angaben des Mädchens anläßlich seiner Vernehmung um die Vorkommnisse im Hause der Großmutter, daß nämlich der Wolf zunächst die Großmutter und alsdann nach einem etwas verfänglichem Gespräch auch Rotkäppchen bei lebendigem Leibe verschlungen habe, wurde indirekt durch die Zeugenaussage des Jägers bestätigt, der durch Aufschneiden des sich im Tiefschlaf befindlichen Wolfs die beiden Personen unverletzt befreite. Als Präjudiz kann auf den Propheten Jonas verwiesen werden, von dem in der Bibel überliefert ist, daß er zunächst von einem Fisch (Jonas 2,1) verschlungen und nach 3 Tagen - möglicherweise wegen Unbekömmlichkeit - wieder ausgespuckt wurde (Jonas 2,11).

Das Aufschneiden des Wolfs durch den Jäger ist tatbestandsmäßig als verbotene Vivisektion zu werten. Die mögliche Einlassung des Jägers, eine Tötung des Tieres - etwa durch Kopfschuß - sei wegen der gerade laufenden Schonzeit nicht zumutbar gewesen, wäre eine Schutzbehauptung und darum unbeachtlich. Wegen des vorhandenen Notstandes entfällt jedoch zumindest der Schuldvorwurf, was eine Bestrafung ausschließt (§ 35 StGB).

Dagegen ist der Jäger wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz zu bestrafen, soweit er als Mittäter gemeinschaftlich handelnd (§ 25 Abs.2 StGB) mit der gleichfalls straffälligen Großmutter und dem noch nicht strafmündigem Rotkäppchen (§ 19 StGB) den aufgeschnittenen Wolf mit schweren Feldsteinen füllte und so den qualvollen Tod des Tieres herbeiführte. Die verwirkte Strafe wäre jedoch mit Rücksicht auf die zuvor erbrachte Hilfeleistung zur Bewährung auszusetzen.

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Kadra

[Diese Nachricht wurde von Kadra am 08-04-2000 editiert.]
 

Jelindreal

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Jelindreal schrieb:

Sanyasala, feyiama!

Mein Mandant Waldbeamter B. will in Berufung gehen, ausserdem wollen wir die Richtigkeit des Verfahren anfechten, da wir unsere Zeugen nicht aufrufen durften. Desweiteren beharren wir weiterhin auf die Unschuldigkeit meines Mandanten und wollen eine Gegenklage einreichen, denn beim abfeuern des Schusses hat er sich den kleinen Finger gequätscht! Deswegen verlangen wir von der Waffenindustrie ein Schmerzensgeld von 2 Millionen US-Dollar.

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[Diese Nachricht wurde von Jelindreal am 09-04-2000 editiert.]
 

Jelindreal

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Braveheart schrieb:

Einspruch, Euer Ehren !


Die Hinterbliebenen des Wolfes Lupus Lupo, im folgenden LL genannt, verklagen die Stadt hiermit auf Zahlung von 10 Mio Goldtaler sowie Erstattung sämtlicher entstandener Kosten (Gerichtskosten, Bergung und Bestattung des Leichnams, Reparatur des Brunnens, ...) !
LL war ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, ein Mitglied der einzigen Wolfsfamilie mit der Fähigkeit der Ausübung der menschlichen Sprache. Dies ist unter den sogenannten Wolfsartigen nicht nur eine Rarität, sondern nahezu ein Einzelfall. Bei dem angeführten Hund des L. handelt es sich nachgewiesenermaßen um einen Simulanten, der es nicht über willentlich erzeugte Schnalzlaute hinausbrachte. Auch ist das sichergestellte Filmmaterial keineswegs fälschungssicher.

Jahrelang war LL die Attraktion eines unherziehenden Zirkus, bis seine Stimme durch übermäßigen Nikotingenuß (eine Sammelklage gegen die Tabakindustrie wird zeitgleich in die Wege geleitet) derart rauh und tief wurde, daß die Kinder nach Zirkusbesuch Alpträume bekamen. Ausgestoßen, verachtet und verarmt sah LL keine andere Möglichkeit, als sich die nötigen Geldmittel zum mittelfristigen Lebensunterhalt und zur medizinischen Behandlung seiner Stimm- und Atemwege durch eine zugegeben unorthodoxe und nicht ganz legale Abart des Mundraubes zu beschaffen. Er plante, R. und die Großmutter zu entführen, um von R.s Mutter einen kleineren Geldbetrag zu erhaschen. Dies stellt - vor allem unter Einbezug der besonderen Härte, zB durch die allgemeine Nahrungsmittelknappheit - nur eine erweiterte Form mittelschweren Mundraubes dar.
Bewiesen wird diese Absicht - und damit die Hinfälligkeit des Mordvorwurfes - einmal durch diesen Brief von LL an seine Verwandten (Datum des Poststempels vom Tag vor der Tat), sowie durch die Tatsache, daß LL R. und dazugehörende Oma im Ganzen verschluckte. Dies mag bei großen Fischen üblich sein, für einen Wolf wäre zumindest eine jeweilige Viertelung der zu schluckenden Personen um einiges adäquater gewesen...

Hätte LL diese unter Artgenossen übliche Viertelung vorgenommen, hätte er sich unverzüglich vom Tatort entfernen können - und wäre nicht dem hinterhältigen Anschlag des Waidmannes erlegen... Einen tödlichen Schuß hätte man diesem Unhold ja noch als Affekttat anrechnen lassen können - allerdings macht das eingereichte Tötungsgesuch diese Schuldmilderung zunichte. Die vorgenommene Vivisektion ist - nicht zuletzt aufgrund fehlender Sachkenntnis auf dem Gebiete der Veterinärmedizin - als versuchter und erfolgter Mordanschlag zu werten, erst recht da der Jäger den Bauch des LL mit Feldsteinen füllte und wieder verschloß. Der behauptete Notstand muß erst noch bewiesen werden - die Aussetzung der Strafe und das viel zu leichte Strafmaß entbehren bei der aktuellen Sachlage jedweder Grundlage.

Wir fordern hiermit die eingangs erwähnte Zahlung von 10 Mio Goldtaler an die Hinterbliebenen des LL sowie Erstattung sämtlicher entstandener Kosten durch die Stadtverwaltung. Für den des vorsätzlichen Mordes schuldigen Stadtangestellte J. Äger fordern wir eine Mindeststrafe von fübf Jahren ohne Bewährung, die mitschuldige Großmutter von R., O. Ma sollte mindestens drei Jahre verbüßen, davon höchstens die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit...

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Jelindreal

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Night Shadow schrieb:

Sehr geehrter rechtsverdreher ... ähhh ... Anwalt Braveheart,

wo soll dass denn noch hinführen, wenn die Verbrecher die Rechtsvertreter verklagen? ... wir sind hier schliesslich nicht in Amerika!

Ich beantrage eine Abweisung der Forderungen seitens der Hinterbliebenen des Lupus Lupo und ich werde das noch eingehend begründen.

In besagter Region namens Märchenland ist ein sprechender Wolf keineswegs ein Einzelfall! Oh nein! Ich möchte hierbei auf den Fall "Wolf gegen die drei kleinen Schweinchen" und "Wolf gegen die sieben Geissen" verweisen!
Aus diesen Fällen geht eindeutig hervor, dass ein sprechender Wolf im Märchenland keine Seltenheit darstellt, sondern vielmehr Standart ist. Und aus besagten Fällen wie auch diesem hier, geht eindeutig die kriminelle Veranlagung der gesamten Spezies hervor.

Besagter Jäger hat ja auch nicht willkürlich gehandelt, sondern gehört zu einem Sondereinsatzkommando zur Befreiung von Geiseln! Und in diesem Fall liegt, wie mein Kollege Braveheart so anschaulich verdeutlicht hat, ja eindeutig eine Geiselname vor ... in so einem Fall ist alles erlaubt, um die Leben der Geiseln zu retten. Dass der Geiselnehmer am Tatort eingeschlafen ist, ist nur seiner eigenen Dummheit zuzuschreiben.

Nach der Befreiung der Geisel-Befreiung hat sich der Beamte des Sondereinsatzkommandos sogar noch medizinisch um den Geiselnehmer gekümmert! Da durch die Entnahme der Geiseln und dem damti verbundenen Druckabfall in der Magengegend eine Implosion des Wolfes zu befürchten war, hat besagter Jäger vorsorglich den Magen-Darm Bereich mit Steinen gefüllt, was einer Notoperation gleich kam, in der Absicht, das Leben des Geiselnehmers zu retten! Das der Geiselnehmer sich anschliessend in den Brunnen gestürzt hat, was ja als Selbsttötung angesehen werden muss, lässt wiederum auf die labile Persönlichkeit des Geiselnehmers schliessen und zeigt, dass die radikale Geiselbefreiung mehr als gerechtfertigt war!

Gruss
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Night Shadow

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Jelindreal

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Braveheart schrieb:

Hohes Gericht !

Hochversehrter Beleidiger, ... äh ... Beseitigter , ... Verteidiger !


Wo befinden wir uns denn ? Wie Sie richtig bemerkten, nicht in Amerika (leider)... aber höre ich da Märchenland ? Glauben Sie etwa an so einen Schmarrn ? Dann werde ich mal einen Antrag auf Untersuchung Ihrer Zurechnungsfähigkeit stellen müssen... Sie haben doch nicht wieder am Met geschnüffelt ?
Der hier verhandelte Fall trug sich der oben bezeichneten deutschen Stadt O. zu. Die beiden Fälle, die Sie zusätzlich anführen, wurden in H. verhandelt - ich habe die Angeklagten (übrigens Brüder des LL) in den Fällen vertreten... Aktenzeichen KO-2349 für „Gebrüder Oink gegen Cave Lupo“ sowie AM-5184 des Falles „Lucy Mecker gegen Canem Lupo“... Was Ihre unhaltbare Behauptung der generellen kriminellen Veranlagung meiner Mandanten betrifft, möchte ich Sie bitten, diese zurückzunehmen und sich fürderhin zu mäßigen - ansonsten bin ich gezwungen, ein Disziplinarverfahren gegen Sie anzustrengen. Bei den Gebrüdern Oink handelte es sich um illegal erstellte Bauwerke auf dem Grund und Boden meines Mandanten; Lucy Mecker wurde wegen öffentlicher Ruhestörung verurteilt. Bei weiterem Interesse an den Fällen lasse ich Ihnen gerne die Akten zukommen...

Der Tatbestand der erfolgten Geiselnahme ist nicht gegeben, da R. und O.Ma das Haus nie verlassen haben. Sie befanden sich zwar im Bauch des LL, jedoch trennte sie nur eine dünne Schicht Wolfshaut vom Bettbezug.
Der Mordanschlag an LL wurde eindeutig NACH der Geiselbefreiung verübt... Dem Obduktionsergebnis zufolge erlangte LL nach der Vivisektion nicht mehr das volle Bewußtsein. Die Behauptung des entstandenen Magenunterdrucks ist medizinisch völlig unhaltbar... oder sorgt der Herr Anwalt etwa in seinen Innereien auch für einen gleichbleibenden Druck ?

Was die angebliche „labile Persönlichkeit“ des LL angeht - sind sie sicher, daß sie diese näher überprüfen wollen ? Aus ähnlichen Untersuchungen kann sich nur eine Schuldminderung meines ablebigen Mandanten ergeben...

Die Partei des LL bleibt bei ihren Forderungen und behält sich weitere Schritte vor.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit...


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Jelindreal

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Kadra schrieb:

Die Staatsanwaltschaft konnte einen weiteren bisher nicht gehörten Zeugen ausfindig machen. Es handelt sich dabei um einen Schulkameraden von R.

Seine Aussage:

In dieser Story geht's um sonen reichen Zahn, der wohl mords knackig aussah, aber durch die feine Family total out war. Jede Menge Klamotten und sonen Plunder, aber dafuer immer auf liebes Maedchen machen und sonen Scheiss. Die fuhr da aber entweder voll drauf ab oder blickte ueberhaupt nich durch, jedenfalls machte se nie Rabbatz sondern lief auch noch mit soner affigen roten Samtmuetze rum, die ihr die Grossmutter mal verpasst hatte. Jedenfalls durch selbige antike Dame kam dann die ganze Story ins Rollen. Die hatte es wohl irgendwie umgehauen, wie das bei diesen feinen Pinkeln ja immer so is. Jedenfalls lag se in ihrer Poofe flach und erwartet, dass die liebe Family anm*****iert kommt. Die Alten vom Zahn hatten da wohl aber auch nicht gerade den schaerfsten Bock drauf, jedenfalls musste der Zahn jetzt mit sonem Fresskorb in den Wald latschen, wo der Nobelschuppen von der maroden Alten stand.

Und wie der Zahn so durch den Wald schnuert, kommt doch son haariger dunkler Typ angepirscht und ist unheimlich scharf auf den Zahn, weil der so heiss aussieht. Die ist aber durch ihre scheiss buergerliche Erziehung total verklemmt und laesst ne unheimlich bloede Quatsche raus. Der Typ denkt wohl, dass er das schon irgendwie managed und macht auf romantisch, so mit Bluemlein, Voeglein und heiteitei. Die kapiert aber wieder nich die Bohne was laeuft und will immer nur fuer die abgeschlaffte Alte Blumen griffeln. Der Typ dreht fast durch, weil er den Zahn nicht krallen kann, will aber unbedingt zu Potte kommen. Die Story mit dem kranken Firedhofsgemuese hatte der Zahn ja beim Blumenknacken an ihn rangelabert. Also nix wie hin in die Villa, die alte Dame aus der Poofe geschmissen und sich schon mal selber reingehauen. Als der Zahn endlich angeschlurft kommt, schnallt der erst gar nix. Hat wohl seine Linsen nicht drin oder ist sonstwie ein bisschen behaemmert. Vielleicht isse aber auch cleverer als se aussieht, steigt aber voll auf die Masche ein. Jedenfalls nach sonem bisschen Geplaenkel von wegen grosser Nase und Augen und so ist die Sache geritzt, der Typ griffelt sich den Zahn und vernascht ihn. Die Kiste waer ja auch ganz o.k. gewesen, wenn nicht die verklemmte Lady Zoff gemacht haette. Vielleicht haettse auch selber nen Bock auf den Typ gehabt und war jetzt sauer. Bei dieser Sorte Weiber ist ja alles drin. Jedenfalls holt se sonen Flintenspezi als Verstaerkung. Der spielt sich auch gleich als der dicke Macker auf unf fuchtelt solange mit seiner Knarre rum, bis der Typ die Muecke macht, und ist auch noch stolz drauf. Die alte Lady macht sich jetzt unheimlich ueber den
Fresskorb her und ist auch ganz happy. Nur fuer den Zahn war das natuerlich unheimlich beknackt, dass ihre erste dicke Kiste so voll in die Hose gegangen ist.

Die lieben Kollegen mögen bitte die Ausdrucksweise unseres Zeugen entschuldigen...

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Ehrenwerte Grüsse

Kadra

[Diese Nachricht wurde von Kadra am 10-04-2000 editiert.]
 

Jelindreal

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Night Shadow schrieb:

Hohes Gewicht, verehrte Geschwollenen ... ähh ... :confused: ... ach egal ...

Unser Hochverdrehter Zersäger ... ? ... Ansäger ... ? ... Ankläger Braveheart versucht uns hier klar zu machen, dass wir uns nicht im Märchenland befinden, besteht aber weiterhin darauf, einen sprechenden Wolf zu verteidigen ... ich bitte Sie, ein sprechender Wolf ... *theatralischeskopfschütteln* ... das entbehrte jegwelcher antropologischer Grundlagen!

Sollte sich diese Behauptung allerdings als wahr erweisen, was ich hier ausdrücklich anzweifele, plädiere ich darauf, die gesamte Wolfsfamilie zwecks Untersuchungen zu liqidieren ... ähh ... antiquieren ... Mist ... aquiriert, ja das war's ... :D

Und sollte die Behauptung sich als falsch erweisen, beantrage ich eine Untersuchung, um festzustellen, ob der Ankläger Braveheart das Gericht absichtlich in die Irre geführt hat, ob er möglicherweise psychiatrischer Behandlung bedarf oder ob auch er ein Opfer von manipulativen Fehlinformationen ist.

Zudem möchte ich die Glaubwürdigkeit des Überraschungszeugen der Staatsanwaltschaft in Frage stellen.
Was selbstverständlich in keinster Weise gegen die hochverehrte Staatsanwältin geht!
Es handelt sich ja hierbei um einen Klassenkameraden mit einer, dem Gericht nicht angemessenen, Ausdrucksweise, aber das nur nebenbei ... jedenfalls verhällt er sich nicht gerade kameradschaftlich gegenüber R. . Ich vermute, dass es sich hierbei um einen abgewiesenen Liebhaber der R. handelt, der vorhat, sie in Misskredit zu bringen.

Ich kann hier nur noch einmal darauf hinweisen, dass R. aus einer wohl angesehenen Bürgerlichen Familie stamt, wohl erzogen ist und noch niemals irgendwie negativ aufgefallen ist.
Wo hingegen besagter Wolf aus einer verbrecherisch veranlagten Familie stammt, deren Mitglieder fast allesamt in irgend welche Mord-, Entführungs-, Einbruchs-, Betrugs- und Vandalismusdelikte verwickelt sind!

Ausserdem möchte ich darauf hinweisen, dass ein Wolf ein wildes Tier ist und es zum Aufgabengebiet des Jägers gehört, zwecks der Artenkontrolle einige wilde Tiere zu töten.


Gruss
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Night Shadow

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Jelindreal

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Braveheart schrieb:

Frohes Gesicht, vermehrte Gestorbenen, ... ächem... Hohes Gericht, verehrte Geschworenen !

Ich muß mich doch sehr über den Besaiteten, äh... Verteidiger N.S. wundern ... lieber Herr Kollege... stehen Sie doch bitte einmal auf, gehen ans Fenster, öffnen es und sehen einen Augenblick heraus...
Nun - was erblicken Ihre Äuglein ? Eine Schar rotbekappter Minderjähriger ? Einen Brunnen, an dessen Rand ein sodomistisch veranlagter Frosch auf die nächste Königstochter wartet ? Zwei Gören, die die Landschaft mit Teigwarenteilchen verunziert ? Häh ? Wohl kaum...
Die Monarchie ist in unseren Breitengraden abgeschafft, oder auf eine repräsentative Ebene verwiesen worden. Baugenehmigungen für Lebkuchenhäuser wurden in den letzten 200 Jahren nicht mehr erteilt, statt dessen bedarf es Genehmigungen für fast jedwede Handlung, u.a. auch das schon erwähnte Tötungsgesuch Ihres Herrn Mandanten, welchem verwerflicherweise stattgegeben wurde. Nicht umsonst verklagen wir auch die Stadtverwaltung.

Zweifel an der Sprachfähigkeit meines verschiedenen Mandanten seien Ihnen unbenommen - jedoch seien Sie gewarnt... Gegen diesen Zweifel sprechen sowohl die Aussage der R. wie auch ihres Schulkameraden. Leider kann ich aus bekannten Gründen meinen Mandanten nicht mehr in den Zeugenstand rufen - aus bekannten Gründen. Seine schon erwähnten Brüder Cave und Canem L. befinden sich zZ leider auf einer Tournee in Ostsibirien. Wir müssen uns daher auf die vorhandenen Aussagen stützen, welche aber in dieser Hinsicht mehr als eindeutig sind...

Da sich die Sachlage wie beschrieben verhält, erachte ich Ihre Zweifel an meiner Zurechnungsfähigkeit für gegenstandslos. Sollte das Hohe Gericht eine Überprüfung meiner Person in Erwägung ziehen, muß ich allerdings auf eine ähnliche Untersuchung bei Ihnen bestehen. WIR WERDEN SCHON SEHEN, WER VON UNS BEIDEN VERRÜCKTER IST, HARHARHAR ! NENNEN SIE MICH NICHT DÄMLICH ! ... Ächem... *HUST* *SchluckWasser*... verzeihen Sie bitte...

Kommen wir zur Kritik an der Aussage des Schulkameraden der R. Diese kann nur inhaltlich angezweifelt werden - die Ausdrucksweise steht in keinem Zusammenhang mit der Artikulationsfähigkeit einer Person. Glauben Sie mir, werter N.S. die größten Lügen vor Gericht kamen aus Mündern, die sich einer Hochsprache zu bedienen versuchten...
Ebenso fadenscheinig ist Ihre Ablehnung gegenüber dem Zeugen, die Sie damit begründen, daß er sich der R. gegenüber „unkameradschaftlich“verhält. Glauben Sie mir, ... alle Anwälte hätten am liebsten nur Aussagen und Beweise, die Ihre Sicht der Dinge unterstützen... Allein - wir bewegen uns nicht in einer Wunschwelt, sondern in der harten Realität.

Ich verwahre mich gegen die pauschale Verunglimpfung der Familie meines Mandanten. Da es sich um Wölfe handelt, mußten sie sich zeitlebens, eigentlich von Anbeginn der Menschheit an, als unerwünscht und ausgestoßen fühlen. Der Mensch griff in ihre Lebensräume ein, tötete Verwandte und Bekannte, rottete sie in vielen Gebieten ganz und in einigen Gebieten fast aus...
Dies würde eventuell vorhandene Rachegelüste im Volk und in der Familie meines Mandanten erklären... allerdings steht sie der Gattung Mensch nach wie vor freundlich gesonnen gegenüber... Die Verfahren gegen die Brüder meines Mandanten sind zu ihren Gunsten ausgegangen, ich versuche in diesem Fall zumindest postmortem die Ehre und den guten Leumund meines Mandanten herzustellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit...

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Braveheart
 
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Poliorketes

Zwerg
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Sach mal, Jeli, leidest Du an Persönlichkeitsspaltung? ;)

Aber zurück zum Tatbestand: Ein Plädieren auf Notwehr seitens des Forstbeamten wird abgewiesen. Der Wolf war zum Zeitpunkt seiner Begegnung mit dem Beamten nach Aussage desselben in tiefem Schlaf und somit als nichtgefährdend einzustufen. Auch konnte der Beamte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Strafbestand nachweisen, da er erst nach Erlegung des Caninus Lupus Verdacht schöpfte und durch Vivisektion desselben das Casus Delicti - i.E. Großmutter und Rotkäppchen - entdeckte. Es liegt also reine Beamtenwillkür vor, ein vernunftbegabtes, naturgeschütztes Wesen Wesen ohne stichhaltigen Verdachtsmoment nicht nur widerrechtlich anzuhalten, was immerhin die beteiligung eines Polizeibeamten erfordert hätte, sondern gleich in Tötungsabsicht zu erschießen.

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Bis zuletzt hielten von dem Heer aus dem Osten die Zwerge von Belegost stand, und so gewannen sie Ruhm.
Gnazootak!
 
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Braveheart

alter Schotte
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Ein schottischer Gruß !


Endlich ! Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen ja bekanntlich langsam – ähnlich wie die Vernehmung ehemaliger BKs wird auch ein so schein bar einfaches Verfahren wie dieses verschleppt... unfaßbar, unhaltbar, einfach skandalös...
Das dieser Fall wieder das Licht des öffentlichen Interesses erblickt, haben wir nur anderem widrigen Umständen zu verdanken – im Laufe des Umzugs in ein anderes Gerichtsgebäude wurden die untersten Akten nach oben sortiert... jaja, man sollte keine ungelernten Hände an so wichtige Unterlagen lassen...

Ich stimme meinem zwergischen Kollegen und Vorredner natürlich vorbehahaltlos zu und möchte nur noch einmal auf die Dimension des Ganzen hinweisen... Der Forstbeamte handelte ja nicht als eigenverantwortlicher Staatsbürger sondern als Exekutivorgan der Stadtverwaltung. Somit haben wir es hier nicht nur mit einem schrecklichen Verbrechen an bedrohten Tierarten (hierorts ausgerottet), sondern mit einem kommunalpolitischen Sumpf zu tun...


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Braveheart
 
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Blue

Kleptomanische Hexe
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*hochschieb*

*lol* *lol* *lol*

Wer Montag früh morgenmuffelig aufsteht..wie ich! :rolleyes:... sollte sich mal beim Frühstückstee das hier zu Gemüte führen....*lol*
 

Wolf

Werwolf
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Das ist diskriminierend! Müssen denn immer wieder uralte Kammellen ausgegraben werden? Kann man in dieser Gesellschaft nicht ein neues Leben als braver Staatsbürger anfangen? Alte Geschichten werden immer wieder aufgewärmt und eine Re-Integration auf diese Weise doch sehr erschwert! Ich fordere: Irgendwann muss es doch einmal genug sein! Ich verweise auch darauf, dass die Anklage aufgrund mangelnder Beweise und eines äußerst geschickten Verteidigers abgewiesen wurde!
 

Night Shadow

Papaschlumpf
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Wenn Du die Zähne nicht so fletschen würdest, würden Dir die Leute vielleicht auch öfters mal das Fell kraulen! ;)
 

Rink

Strassenköter
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@nighti du irrst, dann würde man ihm das Fell über die Ohren ziehen :rolleyes:

@Elendil schau mal: man konnte hier auch mal Marsch nicht schreiben ohne zensiert zu werden :D:D oder barsch oder harsch... ;)

Gruss

Rinky
 

Night Shadow

Papaschlumpf
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Rink : Ja, das konnte man nicht ... und wir haben ab und zu möglichst viele Worte, in denen dieses Wort vorkam in einem Satz benuzt ;)

Allerdings denke ich jetzt, dass jeder selber wissen muss, was er schreibt und dementsprechend auch eins auf den Deckel bekommt, wenn es nicht ok ist.
 

Rink

Strassenköter
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ja, dasselbe machen wir eben in anderen Foren, in welchen sowas eben gesperrt is ;)

Ja du hast recht, und ich sehe ja, das eure Massnahmen fruchten. Das ist ein tolles Forum wegen diesen Regeln und eurem tollen Einsatz :) Thx for it

Gruss

Rinky
 
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