Wiso Steuererklärung 11 bis 13

Chiburi

Kampfhase
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Aloha miteinander,

bisher habe ich mich immer davor gedrückt, Zeit und Geld zu investieren, um etwas so langweiliges und unproduktives wie eine Steuererklärung zu machen. Weil ich aber ab '14 muss, man einmal eingearbeitet aber alle anderen eh gleich miterledigen kann, würde ich gerne die letzten Jahre gleich aufarbeiten. Für '11 bräuchte ich allerdings vor Silvester noch die Steuersoftware 2012, idealerweise Wiso, dann muss ich nicht umdenken. Falls jemand also noch eine rumfliegen hat - idealerweise als Downloadversion, meldet euch doch bitte kurz. Danke, und guten Rutsch
 

Christa

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Ich mach meine ESt-Erklärung seit Jahren mit ELSTER. Das ist total easy, kostet nix und rückwirkend kann die mit Sicherheit auch. ;)
 

Chiburi

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Danke für den Link, aber als frischgebackener Selbstständiger falle ich da leider raus. Die Steuersoftware von Wiso ist eigentlich auch eine ganz gute Lösung, allerdings kann ich nicht mit der 15er (für '14) die Steuererklärungen aus den Jahren davor machen, weil sich da ständig was ändert. Und die Elster-Software hat keine Erklärungen. Also brauche ich doch noch die Versionen 12 bis 14..
 

Veldryn

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@Chibi: ich hab die 12er (für Steuerjahr 2011) noch rumfliegen - mache das nämlich auch seit Jahren mit WISO. Kann gern ein Image anfertigen (habe keine Downloadversion, sondern die Original-CD), aber hilft dir das? Die Lizenz ist nämlich auf mich registriert bei Buhl Data. Oder kannst du mit deiner eigenen aktuellen Lizenz für das aktuelle WISO die alten Versionen nutzen? Zumindest kannst du mit den nicht mehr aktuellen Programmen deine Steuer nicht elektronisch abgeben, soweit ich weiß, aber da bin ich mir nicht sicher.

Daher meine Frage - wie hilft dir das "alte" Programm weiter und was kann ich tun um zu helfen? :)
 

Chiburi

Kampfhase
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hmm.. danke für das Angebot. :)
Ich bin jetzt in meiner Naivität einfach mal davon ausgegangen, dass man die Steuersoftware ebenso weitergeben kann wie Office oder Diablo, wenn man sie nicht mehr braucht, daher: Keine Ahnung, ob ich damit überhaupt noch die Steuererklärung abgeben kann.

2011 ist jetzt auch kein so ganz wichtiges Jahr gewesen (wenig verdient, potentiell bestenfalls ein Arbeitszimmer abzusetzen), aber nachdem ich mich gerade mit 2014 rumärgern muss, und meine Frau mit ihrer Masterarbeit, hatte ich gedacht, dass ich die Zeit nutze, und die vier Jahre, die man noch nacherklären kann (wenn man nicht muss) gleich mitmache.
Aber bevor du jetzt ein Iso hochlädst, nur, damit ich dann feststelle, dass man Buhl-Software nur einmal nutzen kann, tippe ich einfach mal die Eckdaten in Elster, und hoffe das Beste. Wie gesagt, viel dürfte 2011 eh nicht herauszuholen sein.
 

Veldryn

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Wenn ich die Version damals nicht registriert hätte, wäre ein Weiterverschenken vielleicht möglich gewesen, aber da man registrieren muss, um das ganze elektronisch abzugeben, habe ich das halt gemacht. Ich schätze mal, damit möchte der Hersteller verhindern, dass Person A ihre Steuererklärung macht, abgibt, das Programm weiterreicht, Person B... und so weiter. Ist ja letzten Endes legitim und verständlich.
Ich fand es aber schon immer betrüblich, dass man jedes Jahr den Vollpreis für die neue Version zahlen muss. Als treuer WISO-Nutzer würde ich hier eine vergünstigte "Upgrade"-Version schön finden, aber das ist ein anderes Thema. Aber analog dazu wird dir dann die alte Software von mir wohl wirklich nix nutzen ohne Lizenz (bzw. mit deiner aktuellen Lizenz). Viel Erfolg dann beim Wursteln mit Elster - ist ja leider nicht halb so komfortabel wie WISO. :o :)
 

Christa

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ELSTER ist kostenlos und ich nutze das schon seit Jahren.
 

Lazarus

Lumpenbarde
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Es geht doch um eine Einkommensteuererklärung, oder?

Du schreibst ja, Du seist selbstständig.
Machst Du eine Einnnahme-Überschuss-Rechnung oder eine komplette Bilanz oder bist Du Dir nicht sicher?

Mit einer "Einnnahme-Überschuss-Rechnung" würde ich genau wie Christa sagen, dass es auch mit der Elster-Software geht.
Und die wird es auch noch für die "alten" Jahre geben.

Du musst dann halt Deine Einnnahme-Überschuss-Rechnung, genau wie Deine anderen Belege (noch) klassisch per Post an das Finanzamt senden.

Erwartest Du denn Geld zurück?
 

Tim

Streichel-Mod
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Hm... selbst in der Onlineversion von Buhl Data (Wiso) kannst du nur rückwirkend bis 2013 machen. (https://www.steuer-web.de)

Ich glaube nicht, dass du das ohne Weiteres noch machen kannst. Aber an deiner Stelle würde ich einfach mal bei deinem Finanzamt anfragen. Normalerweise geben die recht gut Auskunft. Jedenfalls ist das in Siegen so ;)
 

Chiburi

Kampfhase
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@ Veldryn

danke, ist aber vielleicht gar nicht nötig, ich habe noch eine unregistrierte Download-Version über ebay bekommen.

@ Christa

ja, aber dir traue ich auch zu, dass du dich mit dem Steuerkram so halbwegs auskennst. Ich hingegen bin eher steuerlich illiterat, kann also jeden zusätzlichen Hinweis gebrauchen.

@ Lazarus

Ha, nein, so schlimm ist's noch nicht. Ich muss für '14 ev. eine Steuererklärung machen, weil ich als Angestellter Krankengeld bezogen habe. Ev. deshalb, weil bisher noch niemand eine verlangt hat.
Ab '15 dann weil ich selbstständig bin. Ab '16 habe ich dann hoffentlich auch was zu versteuern. '11 bis '13 mache ich nur, weil ich ja jetzt ohnehin gezwungen bin, mich in die Materie einzuarbeiten, und der zusätzliche Aufwand also gering ist. Und möglich ist das afaik auch nur, weil ich 11 bis 13 keine Steuererklärung machen *muss*, und man freiwillige Erklärungen noch 4 Jahre rückwirkend einreichen kann. Wäre ich 11 schon selbstständig gewesen, wäre ich jetzt wohl gehörig im Verzug.

Ach ja.. für 15 sicher eine einfache Überschussrechnung, für 16.. wenn alles so läuft wie geplant eher eine ausgewachsene Bilanz.

@ Tim

müsste eigentlich gehen.. bisher habe ich jedenfalls noch keine Warnmeldungen oder so
 

Christa

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@Chiburi

Danke für die Blumen, aber so wirklich auskennen tu ich mich nicht. Ich war vor vielen Jahren mal bei einem Steuerberater und hab mir eine Kopie der damaligen Steuererklärung aufgehoben. Von daher wusste ich in etwa was ich wo eintragen musste.
Bei ELSTER hat mir nur die erste Steuererklärung ein bisschen Mühe gemacht, jetzt übertrage ich immer die Daten vom letzten Jahr auf's Neue und ändere nur die Zahlen ab. Es gibt da auch eine Funktion die heißt Plausibilitätsprüfung und die sagt mir genau wo etwas falsch ist. :shine:
Selbst mein Bruder, der als Berufskraftfahrer arbeitet und seine Steuererklärung immer vom StB machen ließ, schafft es mit ELSTER und das will etwas heißen. ;)
 

Lokadamus

Buddelmagier
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Die normale Steuererklärung, die die meisten von uns machen, hat eine Frist von 4 Jahren, also müsste es bis 2011 zurückgehen.

Wer in einer Wohnung wohnt, sollte seine Betriebskosten/ Nebenkostenabrechnung vom Vermieter überprüfen.
Ein paar Punkte lassen sich teilweise wohl abrechnen. Ob das wirklich klappt, weiß ich nicht, aber so was wie Ungezieferbekämpfung, Wartung Aufzug bzw. Brandmelder, Reinigungskosten oder Breitbandkabelnetz soll man wohl eintragen können. Ich schick immer eine Kopie der Abrechnung mit.
 

Christa

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In meiner Betriebskostenabrechnung sind die Haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausreinigung, Grünanlagen etc.) in einer zusätzlichen Aufstellung für das Finanzamt aufgeführt und als ich 2013 Flur, Küche und Wohnzimmer renoviert habe, konnte ich einen Teil der Handwerkerkosten auch bei der Steuererklärung angeben. Das rentiert sich schon.
 

Chiburi

Kampfhase
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So.. 2011 wäre erledigt und abgegeben. So richtig hilfreich fand ich Wiso Steuer nicht, zu den meisten Themen musste ich Internetrecherche betreiben, weil die Hilfe nicht besonders ausführlich war. Vermutlich werde ich Christas Beispiel folgen, 12 & 13 per Elster machen, und mein Software Budget lieber in Gog stecken als in Buhl. Interessant fand ich, dass keinerlei Belege mehr gefordert werden. Und ich sah mich schon bis in die Nacht Zettel scannen.

Wie ist das eigentlich mit der Werbekostenpauschale? Müsste es da nicht ein Häkchen geben "mag net rechnen, nehmt's halt die Pauschale", oder passiert das automatisch, wenn man nix, oder weniger als 1000€ angibt?

Und wenn man Fachzeitschriften über eine Mitgliedschaft bekommt - sollte man die dann nicht statt über "Fachliteratur" unter Werbungskosten lieber unter "Spenden und Mitgliedsbeiträge" seperat verbuchen, damit das nicht in der werbekostenpauschale untergeht?

Meh.. vermutlich ist ein Steuerberater doch sinnvoller als die Software
 

Dabus

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Also ich habe das ehrlich gesagt auch mal gemacht und dann haben sie was um verteilt und ich habe dann lieber 5 Euro bei Aldi/Lidl investiert. Die Sachen da sind alle von Buhl und basieren auf dem T@x, das man sonst für 15 bekommt -- allerdings gab es da mal gedruckte Handbücher dazu. Bei Aldi war auch noch eine dicke Hilfe mit Steuertipps dabei.

Bei Pauschbeträgen hat die Software die Felder ausgefüllt. Ich denke mir auch: Besser die Zahl eintragen und Du kriegst es als nicht und man schaut dann in die Röhre.

Im Elsterforum steht übrigens:
Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt nach § 169 Abgabenordnung grundsätzlich 4 Jahre und beginnt bei einer Antragsveranlagung mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraumes.
 

Tim

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@Hase: Hast du das mit dem Onlinetool gemacht? Wenn ja, weiß ich nicht wie du es geschafft hast 2012 und 2011 zu bekommen.. ich sehe da nur bis 2013 rückwirkend.
Aber klar.. wenn du die Software noch irgendwo bekommen hast müsste das klappen.
 

Chiburi

Kampfhase
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hmja... im bei der zertifizierten Abgabe der Steuererklärung erstellten Sicherungs-pdf habe ich nichts zum Thema Werbekostenpauschale gefunden. Auch nichts zu Kapitalerträgen, obwohl das Programm diese abgefragt hat. Was auch mit ein Grund ist, weshalb ich mich mit Elster vermutlich sicherer fühlen würde.

Hmm... so gesehen bräuchte ich zumindest keine Registrierung, wenn ich das Wiso-Programm nur zum rumspielen nutze, und dann doch alles sicherheitshalber per Elster mache. Muss morgen mal beim Finanzamt anrufen, die sind eigentlich ganz hilfreich...


@ Tim

nee, ich habe über Ebay noch eine Downloadversion mit Key bekommen. Ging problemlos.. also bis auf die genannten Zweifen :D
 
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