Verständnisfrage zur Kündigungsfrist

Dacen Silberpfad

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Hi zusammen.

Hab' mich grade mal mit der Kündigungsfrist einer Kündigung vom AN beschäftigt und eine Sache verstehe ich dabei nicht ganz. Allerdings erstmal zu meinem Arbeitsvertrag: Dort steht schon direkt, dass die Fristen §622 BGB zu entnehmen sind.
Dort steht bei (1) nun folgendes:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Klingt logisch, verständlich und eigentlich problemlos. Ich bin Angestellter und könnte quasi bis 01.06.2016 kündigen.

Bei (6) allerdings wiederum steht:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

:hae:

Ich bin 5 Jahre dabei, eine Kündigung durch den AG hätte also eine Frist von 2 Monaten.
Meine Frage jetzt: Kann mir der AG also vorschreiben, eine Frist von 2 Monaten einhalten zu müssen? Oder kann er das nur "vorschlagen" und ich kann ganz in Ruhe ablehnen und meine ja eigentlich sicheren 4 Wochen nehmen? Wie ist das gemeint?
 

Chiburi

Kampfhase
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Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Es ist also nur verboten, dass im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer nachteilige Situation festgelegt wird, dass also der AG dich vier Wochen zum Monatsende kündigen kann, du aber eine Kündigung ein halbes Jahr vorher anmelden müsstest.

Wenn also im Arbeitsertrag nicht festgelegt ist, dass bei Kündigung durch den AN die Fristen sich analog zu denen bei Kündigung durch den AG verlängern, dürften die 4 Wochen zum Monatsende Bestand haben.
 

Danol

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Gemeint ist dass die Kündigungsfrist für den AN durch die des AG nach oben gedeckelt ist. Kürzere Fristen gehen schon. Darüber hinaus gilt bei euch ja ohnehin keine vertragliche Vereinbarung, deren Ausgestaltungsmöglichkeiten durch (6) eingeschränkt würde, sondern eben der gesetzliche default-Fall, d.h. die 4 Wochen.
 

Dacen Silberpfad

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Hm. Ja. Ist praktisch wirklich der "Default-Fall". Dann also 4 Wochen.

Gesetzesdeutsch oder überhaupt Beamtendeutsch könnte man glatt mal als Schulfach einführen ... :rolleyes: ;)
 

Maus

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Du solltest aber auf jeden Fall schauen, ob du nicht nach irgendeinem Tarifvertrag bezahlt wirst. Das steht dann auch in deinem Arbeitsvertrag drin und da können auch längere Kündigungsfristen vereinbart worden sein ;)
 
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