Dacen Silberpfad
Senior Member
- Registriert
- 17.03.2003
- Beiträge
- 855
Hi zusammen.
Hab' mich grade mal mit der Kündigungsfrist einer Kündigung vom AN beschäftigt und eine Sache verstehe ich dabei nicht ganz. Allerdings erstmal zu meinem Arbeitsvertrag: Dort steht schon direkt, dass die Fristen §622 BGB zu entnehmen sind.
Dort steht bei (1) nun folgendes:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Klingt logisch, verständlich und eigentlich problemlos. Ich bin Angestellter und könnte quasi bis 01.06.2016 kündigen.
Bei (6) allerdings wiederum steht:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Ich bin 5 Jahre dabei, eine Kündigung durch den AG hätte also eine Frist von 2 Monaten.
Meine Frage jetzt: Kann mir der AG also vorschreiben, eine Frist von 2 Monaten einhalten zu müssen? Oder kann er das nur "vorschlagen" und ich kann ganz in Ruhe ablehnen und meine ja eigentlich sicheren 4 Wochen nehmen? Wie ist das gemeint?
Hab' mich grade mal mit der Kündigungsfrist einer Kündigung vom AN beschäftigt und eine Sache verstehe ich dabei nicht ganz. Allerdings erstmal zu meinem Arbeitsvertrag: Dort steht schon direkt, dass die Fristen §622 BGB zu entnehmen sind.
Dort steht bei (1) nun folgendes:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Klingt logisch, verständlich und eigentlich problemlos. Ich bin Angestellter und könnte quasi bis 01.06.2016 kündigen.
Bei (6) allerdings wiederum steht:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Ich bin 5 Jahre dabei, eine Kündigung durch den AG hätte also eine Frist von 2 Monaten.
Meine Frage jetzt: Kann mir der AG also vorschreiben, eine Frist von 2 Monaten einhalten zu müssen? Oder kann er das nur "vorschlagen" und ich kann ganz in Ruhe ablehnen und meine ja eigentlich sicheren 4 Wochen nehmen? Wie ist das gemeint?