Reanimation des "Kummerkastens für Frustrierte"

Nitenki

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Lieber Shorkan,

sorry ich hatte das mit dem Rechtsbeistand überlesen.

Den Vertrag kannst nicht Anfechten?

Die Anfechtung muss zwar unverzüglich erklärt werden, nachdem vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt (also der Irrtum bemerkt) wurde. Die Rechtsprechung in Deutschland gesteht aber wohl noch einige Tage Bedenkzeit und zwecks Einholung rechtlicher Beratung zu, soweit ich gelesen habe.
 
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Shorkan

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Soweit ich weiß muss man da Unterscheiden, als Privatperson hat man 14 Tage Zeit einen Vertrag zu Widerrufen. Aber sobald man ein Gewerbe hat zählt man als Unternehmer und von denen nimmt man an das sie ja genau wissen sollten was sie tun, weswegen diese kein Widerrufsrecht besitzten. Das entnehme ich halt diversen Internet Seiten und auch unser Steuerberater der auch Rechtsbeistand ist hat das im Grunde so bestätigt. Die Verbraucherzentrale die ich angerufen hat hat mir da auch nicht widersprochen, sollte denke ich also passen.

Habe dort noch erfahren das eine Unterschrift die man am Tablet macht, wenn die irgendwo reinkopiert wird, normalerweiße nicht gültig ist. Dazu gabs aber noch kein Gerichtsverfahren.

Außerdem wurde mir noch gesagt, das sich bei ihnen viele Menschen melden die Probleme mit der Firma haben, bei der mein neuer Mobilfunkvertrag läuft und das Gerichtsverfahren gegen diese Firma generell sehr lange dauern.

Da ich aber ein Gewerbe habe, dürfen die mir soweit ich das verstanden habe nicht wirklich helfen, weil ich dadurch in dem Fall ja ein Unternehmer bin und kein Verbraucher.

Denke das beste wird sein das ich mich bei einen Anwalt mal beraten lasse, was mir für Möglichkeiten bleiben. Hätte ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, würde ich ziemlich sicher gegen die kopierten Unterschriften klagen. Alleine schon um sie zu ärgern, dass sie sich evtl. eine neue Methode einfallen lassen müssen. :fies: Da ich so eine aber leider nicht habe, muss ich wohl schauen was der beste Weg ist.

Vllt hat aber auch das Formulierte schreiben des Rechtsbeistands schon geholfen, befürchte aber leider nicht. Das wäre glaube ich zu einfach und würde nicht zu dem passen was man im Internet so findet.

Hatte mich auch gewundert warum ich im Internet sowenig Beschwerden über die Firma finde die mich besucht hat. Habe aber jetzt in einem Forum über Handytarife herausgefunden, dass die wohl da sehr schnell dabei sind Forenbetreiber per Anwalt anzuschreiben die Forenbeiträge zu löschen. Haben wohl Angst das sich das zu sehr rumspricht. Das ist leider auch keine kleine Firma, soweit ich sehe sind die wohl in über 40 Ländern vertreten und bieten da auch andere Dienstleistungen an und laut den Homepages schon über 10 Jahre alt. Aber ok das steht auf den Homepages, ob das dann alles so stimmt, sei mal dahingestellt.


Was ich auch noch machen könnte ist den Verbraucherschutz mal zu kontaktieren, aber denke die kümmern sich auch nur über Verbraucher. Wusste garnicht das Verbraucherschutz und Verbraucherzentralen nicht das selbe sind, habe ich heute erst herausgefunden. Verbraucherschutz kann man nicht mal anrufen sondern nur auf ihrer Homepage was reinstellen. Ist dafür aber komplett kostenlos, während die Verbraucherzentralen was kosten.
 

Nitenki

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Beim Wiederrufsrecht ja.

Anfechtung ist aber was gänzlich anderes, eine erfolgreich Anfechtung macht das Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig und steht auch Dir als Unternehmer offen. Aber wie gesagt es gibt da keine 14 Tage frist. Sondern da muss man wirklich so schnell wie möglich zum Anwalt.

Schau unter Anfechtung mal in Wikipedia an, über die möglichen Anfechtungsgründe.
 
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