Zum Gesetz kann ich nicht viel sagen, darüber habe ich mir zwar diverse Male Gedanken gemacht, aber abzuwägen zwischen persönlichem Entscheidungsfreiraum auf der einen und der Organknappheit und damit verbundenem Leid auf der anderen ist halt schwer.
Für mich war der Organspendeausweis selbstverständlich, weil ich einen Motorradführerschein habe, gleich zum Zeitpunkt, als ich den Schein gemacht habe. Als Motorradfahrer ist man irgendwo ja ein besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer. Dadurch ist das Risiko für mich größer, selber mal ein Ersatzorgan zu brauchen, und damit einher ging dann auch meine Bereitschaft für den "worst case". Unter meinen Freunden, die damals den Schein auch gemacht haben, war diese Einstellung auch mit dem Hintergrund ganz normal, ob die aber unter Motorradfahrern allgemein verbreiteter ist, kann ich nicht sagen.
Bedenken hatte ich wenige, hauptsächlich bzgl. des Zeitpunkts des "Ausschlachtens", und die restlichen haben sich während meiner Zivildienstzeit zerstreut (den habe ich im OP abgeleistet und nur extrem wenige Transplantationen mit Todesfolge für den Spender erlebt - da war dem Spender wirklich nicht mehr zu helfen).
Was das Gesetz nun sagt - meine Einstellung ändert sich dadurch nicht, aber ich bin nun auch nicht so der Demokrat, dass ich dem viel moralisches Gewicht zuordnen würde.
Neu beschäftigen? Ich weiß, dass es für mich richtig ist, Organspender zu sein, deswegen muss ich mich damit nicht weiter beschäftigen. Wäre ich es noch nicht, würde ich es vielleicht.