Ein Blitz, ein Licht, ein Brief - Frage zur Roten Ampel

Dacen Silberpfad

Senior Member
Registriert
17.03.2003
Beiträge
855
Hi zusammen.

Vorneweg: Bitte keine Belehrungen, ich vermute das viele mit Sicherheit das Überfahren einer roten Ampel missbilligen werden. In dem Fall bitte den Thread einfach ignorieren. ;)

Wie gesagt, bin bei Rot geblitzt worden und weiß über die Konsequenzen auch Bescheid. In dem Brief den ich bekam steht allerdings nur drin, dass ich "das Rotlicht der Lichtzeichenanlage" missachtet habe.

Es steht also absolut nichts zur Zeit. Ob ich nun die berühmte Sekunde drüber oder drunter bin.
Da das aber einen wirklich großen Unterschied macht, müsste man das nicht in genau diesem Brief in die Tatangabe mit reinschreiben? Oder gehen die in dem Fall von unter einer Sekunde aus? Hat da jemand "Erfahrung"? Für mich ist das irgendwie äußerst ungenau, was soll ich davon halten? Weiß da jemand mehr? :hae:

Viele Grüße
Dacen
 

Matthew McKane

Senior Member
Registriert
01.03.2000
Beiträge
2.073
Wieviel Geld wollen sie denn?
Normalerweise gibt es den einfachen Rotlichtverstoss, der kostet 90 Euro und 1 Punkt. Und den qualifizierten Rotlichtverstoss (also bei länger als 1 sek andauernder Rotphase) der kostet 200 Euro und gibt 2 Punkte.
 

Dacen Silberpfad

Senior Member
Registriert
17.03.2003
Beiträge
855
Ja, das weiß ich ja.

Die Frage ist ja, warum die nix genaues schreiben. In der "Tatangabe" steht nur das Datum, die Uhrzeit, ein Foto, welches Vergehen mit welchem PKW und sonst nichts. Das isses ja. :hae:
 

Rhonwen

Forumsköchin
Registriert
21.06.2001
Beiträge
3.092
Naja, soweit ich weiß, lösen einige Kameras erst nach einer Sekunde aus. Also entsteht jedes Foto nach dem "qualifizierten Rotlichtverstoß".
Wenn das bei deiner Kamera also der Fall gewesen sein sollte, müssen sie nach ihrem Verständnis das nicht begründen, da bei einem Verstoß unter einer Minute nicht ausgelöst worden wäre.
 

Lazarus

Lumpenbarde
Registriert
15.06.2001
Beiträge
2.146
Vielleicht wollen sie einen absichtlich im Unklaren lassen, damit die Ungewissheit möglichst unangenehm an einem "nagt".
 

Kosh

Troll
Registriert
01.10.1999
Beiträge
974
Wurde denn in dem Brief die Höhe der Strafe angegeben? Dann wüsstest Du, was Sie Dir tatsächlich zur Last legen wollen.

Wenn das einem "qualifizierten Rotlichtverstoß" entspricht dann müsstest Du überlegen, ob Du das Gegenteil belegen könntest. Wenn nicht, dann glaube ich das Du schlechte Karten hast. Denn dann müsstest Du irgendwie nachweisen, das der Blitzer sofort auslöst und nicht erst nach 1sek. Ich glaube, das die sich da nicht so einfach in die Karten schauen lassen.
 

Dacen Silberpfad

Senior Member
Registriert
17.03.2003
Beiträge
855
Der Blitzer löst immer sofort aus. Oder bzw. halt immer wenn man über diese Induktionsschleife fährt. Mit der Sekunde hat nur die Strafe was zu tun. Sie schreiben halt weder was von ner Geldforderung, noch wie lange es eben war. Das wundert mich halt.

Ich kann mich jetzt quasi dazu äußern und das wars. Dafür, dass es wohl ziemlich fest geregelt ist, wie es bei sowas abläuft, kommt mir das echt spanisch vor.
 

Shao

Ancient Amateur
Registriert
19.04.2002
Beiträge
7.745
Der erste Brief, den man kriegt, ist doch nur sowas wie "Hier, ein Foto von ihnen zur Tatzeit mit Nummernschild etc. Sind Sie das oder hat jemand ander Ihr Auto gefahren?". Wenn man dann sagt - Jo, war ich - erst dann kommt der zweite Brief, wo drin steht, was man zahlen muss und wieviele Punkte das sind.
 

Dacen Silberpfad

Senior Member
Registriert
17.03.2003
Beiträge
855
Jup, das hab' ich tatsächlich vor 5 Minuten nun auch rausgefunden. :D

Falls es jemanden interessieren sollte und wenn's nur für die SuFu ist:

Der erste Brief ist der Anhörungsbogen wo erstmal Angaben zur Person, zum tatsächlichen Fahrer oder zum gesetzlichen Vertreter gemacht werden müssen.
In der Tatangabe findet sich allerdings auch ohne deutliche Nennung der Hinweis auf das, was quasi kommt:
Bei mir wars §37 Abs. 2; §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat

132 ist also 90 Euro, 132.3 wäre dann länger als 1 Sekunde gewesen.
Nachlesen kann man das hier:
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/bkat/bussgeldkatalog_130.htm

Eigentlich klar ... ist ja alles so gut geregelt hier, da reicht ein Verweis auf die Paragraphen und gut is. Steht ja dann alles da was welcher macht.
Meine Frage hat sich damit quasi erledigt. Ein Freund hat mir den Link geschickt, ich selbst bin irgendwie nicht darauf gekommen .... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Matthew McKane

Senior Member
Registriert
01.03.2000
Beiträge
2.073
Wenn die Frage jetzt beantwortet ist, können wir dann jetzt mit dem Belehren beginnen?:fies:
 

Dacen Silberpfad

Senior Member
Registriert
17.03.2003
Beiträge
855
Immer her damit ... -.-
 
Oben