Das Urheberrecht und die Privatkopie

Astaldo

Vampireslayer
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Vernochan

Schabrackentapir
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"Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Eltern ihre Kinder bei der erstmaligen Internetnutzung umfassend belehren müssen", sagt Solmecke. Diese Belehrung sollten Eltern schriftlich festhalten, rät der Experte.
[flüster]Hervorhebung durch mich[/flüster]

Großartig! Am besten sollten die Kinder per Unterschrift bestätigen, dass sie belehrt worden sind. Nur so kann man sicher sein, dass sie es wirklich verstanden haben.
 

Turjan

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Mal sehen, wann die Verpflichtung zur halbjaehrlichen Wiederholung der Belehrung in Anwesenheit der Kinder, Eltern und ihrer jeweiligen Anwaelte in Kraft tritt. Das Protokollbuch ist dem Blockwart auf Verlangen vorzuzeigen.

Edit: Ich gebe zu, das mit dem Blockwart ist doch ziemlich altmodisch. Es reicht wahrscheinlich, das Protokoll der Belehrung mit Photo-Ident-Prozedur direkt an das zustaendige Kontrollorgan zu senden, dessen App man zuvor freiwillig (sonst gibt's keine Updates mehr) auf dem Rechner installiert hat.
 
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Mindriel

Traumläufer
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Nun hat der EUGH im April ein Urteil gefällt, dass Streaming illegal ist, wenn man davon ausgehen muss, dass die Quelle illegal ist.

Kannte ich in der Form bereits, ich vermute mal dann nur auf Downloads bezogen, wenn das jetzt für Streaming ein neues Urteil ist. Strittig ist halt dann wann man "davon ausgehen muss".

Angenehme Träume,
Mindriel
 
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