Darghand:
Insbesondere diese gern erhobene Forderung, die Muslime müssten genauer nach Radikalen unter ihnen Ausschau halten usf. stammt aus dem rechtspopulistischen Satzbaukasten, weil sie einen generellen Verdacht gegen Muslime insgesamt begründet. Wer niemanden denunziert ist irgendwie doch dafür, so die dahinterstehende Logik. Angesichts der Vielzahl an Hinterhof-Gebetshäusern und Kleinst-Moscheen ist das ungefähr so sinnvoll wie die evangelische Kirche zu fragen, was sie denn gegen Sekten wie die "Zwölf Stämme" zu tun gedenkt.
Das ergibt jetzt nicht mal im Entferntesten einen Sinn. Im Flugzeug hat man gewisse Vorwarnzeiten, wenn eine brenzlige Situation auftritt, einfach weil das nächste Objekt normalerweise der Boden 10km unter dem Flugzeug ist. Trotzdem sitzt mindestens einer der beiden Piloten ständig im Cockpit."Der Fahrer wird seine wichtige Rolle behalten, auch in autonomen Lkw, so wie heute Piloten in [Verkehrs]flugzeugen." Piloten sind hauptsächlich bei Start, Landung und in bestimmten brenzligen Situationen gefragt. Ansonsten fliegt der Autopilot.
So ähnlich soll also die Zukunft des Lkw-Fahrers aussehen. Während sein Truck den Highway hinunterfährt, kann er bessere Dinge tun, als auf die Fahrbahn zu starren. "Multitasking, Internet-of Things-Tasks", wie Murray es formulierte.
Meines Wissens verursachen selbstfahrende Autos bisher sehr viel mehr Unfälle, statt weniger. Wobei "verursachen" das falsche Wort ist - das selbstfahrende Auto ist nie Schuld. Aber das Konzept des defensiv Fahrens kann das selbstfahrende Auto wohl noch nicht so gut umsetzen."Nutzfahrzeuge werden Selbstfahr-Technik als Erste anwenden", glaubt der Trucker-Präsident. Der Sicherheitsgewinn und der reduzierte Treibstoffverbrauch würden sich finanziell auszahlen und somit die hohen Kosten für die neue Technik rechtfertigen.
Wenn ich den Punkt 1 jetzt richtig interpretiere, und dieser Artikel diesen Punkt richtig wiedergibt, bedeutet das: Wie was wo ? Wir Deutschen sollen etwa den zweiten Weltkrieg angefangen haben ? Aber nein, das waren doch die Polen ! Wir haben doch nur zurückgeschossen !!! Wir sind die Opfer, wir wurden angegriffen ! Alles danach war reine Verteidigung ! Schon wäre die "Eindeutigkeit" ja aufgehoben.So fordert auch das Grundgesetz in Art. 26 Abs. 1 ausdrücklich, friedenstörende Handlungen generell unter Strafe zu stellen. Bislang wurde zwar von Juristen eine Strafbarkeitslücke darin gesehen, dass im StGB nur die Vorbereitung des Angriffskrieges ausdrücklich unter Strafe gestellt war. Als Begründung dafür wurde angegeben, dass es bislang keine hinreichende völkerrechtliche Definition des Angriffskrieges gebe, um dessen Führung unter Strafe zu stellen.
Nun trat zum 1. Januar 2017 ein Gesetz in Kraft, nach dem der Angriffskrieg strafrechtlich sanktioniert werden soll (Bundesgesetzblatt 3150). Artikel 80 StGB wird aufgehoben, dafür wird im Völkerstrafgesetzbuch ein neuer § 13 eingefügt, der in Anlehnung des in Kampala 2010 geänderten Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit dem Titel „Verbrechen der Aggression“ überschrieben ist. Auf den ersten Blick denkt man: endlich mal ein Fortschritt. Auf den zweiten Blick erkennt man allerdings, dass es eigentlich um eine umfassende Straffreistellung von Regierenden und Soldaten geht, die einen Angriffskrieg auslösen oder sich daran beteiligen. Die schon engen IStGH-Vorgaben werden noch enger ausgelegt, was mit den Vorgaben des Grundgesetzes und seines Friedensgebotes nicht vereinbar ist. Übrig bleibt rein symbolisches Strafrecht, dessen Anwendung nie vollzogen werden wird.
Erstens: Das Gesetz schließt sämtliche Kriegshandlungen aus, die nicht „offenkundig“ völkerrechtswidrig sind („Schwellenklausel“). „Offenkundig bedeutet, dass der Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen für jeden Betrachter von außen auf der Hand liegen und jenseits jeden Zweifels liegen muss“. Durch diese „Filterfunktion“ werde „nur ein Teilbereich völkerrechtswidriger Gewaltanwendung tatbestandlich erfasst“. „Damit ist nicht jede völkerrechtswidrige staatliche Gewaltanwendung zugleich ein Aggressionsverbrechen. Rechtlich umstrittene Einsätze, wie im Rahmen humanitärer Interventionen und Fälle von nicht hinreichender Intensität sollen davon (vom Gesetz, d.V.) gerade nicht erfasst werden“ (BT-Drs. 18/8621). Somit werden sämtliche Kriegseinsätze, die z.B. als „humanitäre Interventionen“, als präventive Selbstverteidigung oder Terrorismusbekämpfung ausgegeben werden, aus der Strafbarkeit herausgenommen. Bezug genommen wird dabei auch auf das „Völkergewohnheitsrecht“, d.h. wenn Regierende lang genug gegen Völkerrecht verstoßen, hat eben das Recht verloren.
Zweitens: Das Gesetz schließt die Verantwortlichkeit von Soldaten für ihre Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen aus. [...]
Drittens: Das Gesetz verwirft das Weltrechtsprinzip, indem es die Verantwortung der Bundesregierung auf Fälle begrenzt, die einen Bezug zur Bundesrepublik haben: die Täter müssen Deutsche sein oder es muss eine Bedrohung der Bundesrepublik durch die Tathandlung ausgelöst werden. Art. 26 GG enthält diese Beschränkung gerade nicht. Die neue Rechtslage bedeutet, dass nichtdeutsche Aggressionskrieger von einer Strafverfolgung von vornherein ausgeschlossen werden. Anklagen, wie sie z.B. gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck erhoben wurden, sind nun von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Bundesregierung argumentiert, dass durch den ausdrücklichen Deutschlandbezug auch einer Überlastung der deutschen Justiz entgegengewirkt werden solle. [...]
Genau. Und un in diesem Testbetrieb treten viele Unfälle auf. Auch wenn das selbstfahrende Auto juristisch nie die Schuld hat - diese überperfekten Verkehrsteilnehmer sind offensichtlich eine Überforderung für die nichtperfekten, menschlichen Verkehrsteilnehmer.Selbstfahrende Autos gibt es bisher nur im Testbetrieb.
Diese Frage kann man dann ja wohl nur zurückgeben.Ich frag mich manchmal echt, in welche Realität du lebst.
Aber ganz genau das war doch meine Aussage ? Das selbstfahrende Auto macht in etwa alle 100,000 km einen Unfall. Klar, es ist nie selbst Schuld. Aber was hilft das ? Reale, menschliche Autofahrer haben sehr viel geringere Unfallsraten - ob sie nun Schuld sind oder nicht. Offensichtlich fährt diese Software also allzu aggressiv.Gala, kannst du dazu bitte ein paar Statisktiken oder sowas liefern? Nach dem, was ich meine gelesen zu haben, gab es nur eine Hand voll Unfälle, an denen nicht vor allem ANDERE AUTOS schuld waren. Da kann das selbstfahrende Auto nicht nur juristisch nix dafür, sondern auch ansonsten nichts.
Offensichtlich gibts diese Zulassung eben doch schon, siehe am Anfang verlinkte Artikel.Es gibt bis jetzt nirgendwo in der Welt (ja, auch in den USA nicht) eine Zulassung für unbeaufsichtigtes Vollautonomes Fahren im öffentlichen Bereich (nicht einmal für Testzwecke), deshalb ist die Aussage "selbstfahrende Autos (verursachen) bisher sehr viel mehr Unfälle" auch Unsinn.
Google has sustained its 13th car accident since it began testing self-driving cars on roads in 2009. [...] "[...] and still, not once was the self-driving car the cause of the accident."
Feb 29 Alphabet Inc's Google self-driving car struck a municipal bus in a minor crash - in what may be the first case of one of its autonomous cars hitting another vehicle. [...]